Eine gefährliche Atemwegserkrankung, die durch ein neuartiges Coronavirus (COVID-19) verursacht wird, hat sich inzwischen weltweit ausgebreitet. Infolgedessen haben Gesundheitsbehörden in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten vor Reisen in diverse Länder gewarnt, die wesentlich vom Corona Virus betroffen sind und Vorschriften für diejenigen erlassen, die dem Virus ausgesetzt waren.
In Folgeleistung dieser Richtlinien und um die Sicherheit aller Mandanten, Besucher und Kollegen unserer Goodwin Büros weltweit zu gewährleisten, hat die Kanzlei die folgenden Besucherrichtlinien verabschiedet.
Mandanten und Besucher sollten von einem Besuch unserer Büros absehen, wenn:
- Sie oder eine Person aus Ihrem Haushalt in den letzten 14 Tagen (zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme diesen Hinweises) nach oder durch Festlandchina, Südkorea, Iran oder Italien gereist sind oder sich z.B. bei einer Zwischenlandung am Flughafen dort aufgehalten haben;
oder - Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie sich in den letzten 14 Tagen infiziert haben könnten;
oder - Sie etwaige Symptome einer Infektion aufweisen, z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder andere Atembeschwerden.
Sollten Sie diese Besucherrichtlinien nicht einhalten können, so sehen Sie bitte von einem Besuch unserer Büros derzeit ab. Bitte beachten Sie auch die spezifischen Quarantänebestimmungen Ihres Landes. Unsere Goodwin Mitarbeiter handeln nach den gleichen Richtlinien.