The Legal 500 hat Goodwin in seiner Deutschland-Ausgabe für 2023 ausgezeichnet. Für das jährliche Handbuch analysiert The Legal 500 die Expertise von Kanzleien und Juristen in ganz Deutschland. Die Auszeichnung bestätigt das kontinuierliche Wachstum der deutschen Goodwin-Plattform sowie die Fähigkeit der Büros in Frankfurt und München, die Anforderungen der Mandanten in Bezug auf Kapitalbeschaffung und -einsatz zu erfüllen und sie bei der Finanzierung ihrer Investitionen in Deutschland und weltweit zu unterstützen.
Unter den Anwälten von Goodwin, die in diesem Jahr von The Legal 500 ausgezeichnet wurden, wurden Partner und Leiter des Frankfurter Büros Stephan Kock als Hall of Fame-Anwalt für Real Estate Finance und Leveraged Finance-Partner Winfried Carli als Hall of Fame-Anwalt für Lending & Borrowing gewürdigt.
The Legal 500 führt Goodwin in den folgenden Praxisbereichen:
Die Anwälte von Goodwin, die von The Legal 500 in Deutschland bewertet wurden, sind:
- Marc Bohne (Real Estate Law)
- Sebastian Bruchwitz (Real Estate Law)
- Winfried Carli (Lending & Borrowing)
- Anke Johann (Real Estate Law, Real Estate Finance)
- Peter Junghänel (Real Estate Law)
- Stephan Kock (Real Estate Law, Real Estate Finance)
- Jochen Schnepper (Real Estate Finance)
Die deutschen Rankings von The Legal 500 basieren auf umfangreichen Recherchen und mehr als 23.000 Interviews mit führenden Mandanten, auf deren Grundlage 400 Wirtschaftskanzleien und 2.700 Anwälte in 23 Rechtsgebieten bewertet werden.
Einen umfassenden Überblick über die Resultate von Goodwin finden Sie auf The Legal 500 Deutschland 2023.